Lex Pacca

[495] Lex Pacca, eine nach dem Kardinal Pacca benannte Verfügung aus dem Jahre 1819, nach der Kunstwerke aus dem Kirchenstaat nur mit Zustimmung einer staatlichen Kunstkommission und nach Zahlung einer 20proz. Steuer vom Verkaufspreis ins Ausland verkauft werden durften. Die L. P. wurde 1870 von der italienischen Regierung für das Königreich in Geltung gelassen, 1902 aber durch das Gesetz, betreffend den Schutz der Denkmäler und Kunstwerke, das sich eng an sie anschloß, außer Kraft gesetzt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 495.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: