[846] Erhöhung, 1) bei Gemälden die Theile, welche das über das ganze Gemälde verbreitete Licht mit besonderer Lebhaftigkeit trifft u. heraushebt. Diese E-en werden durch aufgetragene helle Tinten hervorgebracht; 2) (Mus.), jeder nicht zur natürlichen od. diatonischen Tonleiter gehörige, also jeder nicht leitereigene Halbton, hängt allemal vom nächsten unteren od. oberen Ton ab, von u. zu welchem er den Halbton (halbe Stufe) bildet. Steigt nun die [846] Tonleiter od. Melodie aufwärts durch halbe Töne fort, so ist jeder nicht leitereigene Halbton vom nächst vorhergegangenen, dem tieferen, abgeleitet, muß also als erhöht betrachtet werden u. erhält nebst dem besonderen Erhöhungszeichen (#, Doppel-Erhöhungszeichen ☓), auch seine Benennung von ihm, z.B. c cis, d dis etc. Abwärts steigend verhält sichs mit jedem nicht leitereigenen Halbton eben so, er ist demnach erniedrigt u. erhält als besonderes Erniedrigungszeichen ein b u. für seinen Namen bei Vocalen den Buchstaben s, bei Consonanten die Sylbe es angehängt, z.B. c ces, a as, das erniedrigte h dagegen heißt b; 3) Stand der Erhöhung Christi (Dogm.), s.u. Christus 11. B) b) bb); 4) E. des Leibes Johannis, Fest in der Griechischen Kirche, den 26. Sept., zum Andenken an die angebliche Himmelfahrt des Apostels Johannes.