Einschneiden

[555] Einschneiden, 1) (Feldmeßk.), die mittelst eines Meßtisches od. Winkelinstruments zu bewerkstelligende Bestimmung der unbekannten Lage aller, wegen Hindernisse unzugänglicher Punkte gegen die anderen bereits ihrer Lage nach bestimmten Punkte, so wie auch umgekehrt die Bestimmung der zugänglichen, ihrer Lage nach aber noch unbekannten Punkte durch die anderen ihrer Lage nach bereits bekannten, jedoch unzugänglichen Punkte. Hiernach zerfällt das E. in Rückwärts-E., Seitwärts-E. u. Vorwärts-E. 2) (Fortif.), E. von Scharten, findet in fertigen Brustwehren statt, wenn man den dahinter aufzustellenden Geschützen mehr Deckung gewähren will, als wenn sie von Geschützbanken aus über die Krone der Brustwehr feuern müßten. 3) (Kriegsw.), fich e., sich blos durch eine niedrige Brustwehr ohne Graben gegen feindliches Feuer decken; die Erde dazu wird hinter derselben gewonnen.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 555.
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