[787] Epakten (v. gr.), 1) eigentlich die Überschußtage, namentlich welche durch die Zusammenstellung zweier ungleicher Zeiträume sich ergeben, so die 11 Tage, um welche das Sonnenjahr länger ist als das Mondjahr; jetzt 2) Zahlen, welche angeben, um wie viel Tage der letzte Neumond vor dem Neujahrstag vorhergegangen ist; sie werden in römischen Zahlen von I bis XXVIII gezählt. Fallt der Neumond auf den Neujahrstag selbst, so ist die E. 0, wird aber gewöhnlich mit * bezeichnet; im 2. Jahre ist dann die E. XI, im 3. XXII; im ferneren Fortzählen wird nun von der mit 11 addirten Zahl (also zunächst 33), wenn solche über 30 beträgt, immer wieder 30 abgezogen. Die E. für das 4. Jahr ist sonach III, für das 5. Jahr XIV, für das 6. XXV, für das 7. dann (aus dem bemerkten Grunde) VI. So wird fortgezählt bis zum 19. Jahr, wo die E. XVIII ist. Von nun an hebt die ganze Reihe wieder an. Damit man aber wieder auf 0 kommt, wird statt der Zahl 29 (18 + 11), die nun als E. erscheinen sollte, diese von sich selbst abgezogen, u. die E. hebt wieder mit * an. Diese Abweichung von der Regel heißt Sprung der E. u. ist wegen der in der 19jährigen Periode einfallenden 4 od. 5 Schaltjahre nöthig. Es entsprechen also die E. dem Mondscykel, u. man findet sie für jedes Jahr aus der darnach sich richtenden Güldenen Zahl im Julianischen Kalender, wenn man diese mit 11 multiplicirt, u., wenn die Zahl über 30 steigt, mit 30 in sie dividirt; was übrig ist, sind dann die E. Im Julianischen Kalender laufen die E. durch alle Jahrhunderte ungestört fort; im Gregorianischen Kalender aber werden sie am Schluß voll 3 Jahrhunderten unterbrochen; demnach ist der Unterschied der E. beider Kalender veränderlich. Daß die E, des Gregorianischen Kalenders den letzten Neumond vor dem 1. Jan. nicht ganz genau angegeben, liegt darin, weil der Unterschied des Mondjahres vom Sonnenjahr blos nach Tagen bestimmt wird; der wirkliche Eintritt des Neumondes differirt daher bald um 3, 2 u. 1 Tag. Nach den E. wird in der Christlichen Kirche das Osterfest bestimmt, wovon dann die übrigen veränderlichen Feste abhängen; vgl. Ostern.