[20] Evangelisten (v. gr.), 1) Bringer einer fröhlichen Botschaft (Evangelium); 2) in der Apostolischen Kirche, nach Apostelgeschichte 21, die Lehrer, welche als Gehülfen u. unter Aufsicht der Apostel das Christenthum verkündigten; 3) nach späterer kirchlicher Bedeutung die Verfasser der Lebensgeschichte Jesu, Matthäus, Markus, Lukas u. Johannes (s.d. a.). Die 4 E. werden in der bildenden Kunst gewöhnlich in schreibender Stellung dargestellt. Als Symbol ist seit Hieronymus dem Matthäus ein Engel od. eine Menschengestalt beigegeben, weil sein Evangelium mit dem Geschlechtsregister Christi beginnt; dem Marcus ein Löwe, als Symbol der königlichen Würde Christi; dem Lukas ein Stier, auf die Hohepriesterwürde des Erlösers deutend; dem Johannes ein Adler, als Sinnbild der göttlichen Natur Christi; 4) bei den Irvingianern (s.d.) diejenigen Kirchenbeamtete, welche das Evangelium unter den außer ihrer Gemeinde Stehenden predigen; 5) die 4 seidenen Stücke der Altarbekleidung in der Griechischen Kirche, s.u. Altar 1) b); 6) die vier vornehmsten Familien in Venedig: Giustiniani, Carnaro, Bragadini u. Bembo.