[409] Fontanellen (Fontanellae), die nur mit hautigknorpeliger Substanz erfüllten Zwischenräume an den noch unverbundenen Scheitelknochen neugeborner Kinder, eine vordere größere, viereckige, zwischen den Scheitelbeinen u. dem Hinterhauptsbeine; zwei vorderen u. zwei hintere Seitenfontanelle, erstere an der unteren vorderen Ecke jedes Scheitelbeins, letztere (F. des Casserius) zwischen den Schläfebeinen u. dem Hinterhauptsbeine. Mit der hinteren F. stellt sich meist der Kindeskopf zur Geburt; die beweglichen Kopfknochen geben nun dem Druck leicht nach, der Kopf erhält eine keilförmige spitzige Form u. wird zum Durchgang durch das Becken geschickt. Durch die F. ist ein neugebornes Kind leicht zu verletzen; bei Verdacht eines Kindermords ist daher eine Untersuchung derselben wichtig. Meist verwachsen sie bis zu Ende des zweiten od. dritten Jahres.