Forsttaxation

[431] Forsttaxation. Ihr Zweck kann sein Taxation: a) der in einem Forste vorhandenen Holzmasse im Ganzen od. Einzelnen, b) der Ertragsfähigkeit des Bodens, c) des Geldwerths für Holzmasse od. Boden, od. beider zugleich. Die Ermittelungen im Einzelnen haben jenen im Ganzen vorauszugehen u. erstere werden theils an einzelnen od. einer Mehrzahl von Stämmen, Probeflächen, vorgenommen. Die Taxation geschieht ferner entweder nach dem Augenmaße od. im Wege der Messung. Diese ist einfach bei gerad gewachsenen Bäumen, z.B. Nadelholzstämmen, man mißt die Höhe der Bäume u. den Durchmesser des Stammendes, wie den des Zopfendes, sucht von beiden letzten die mittlere Zahl u. berechnet den ganzen Baum als einen Cylinder, von dem die Höhe, die Länge, obige mttlere Zahl aber der Durchschnitt ist; stehen die Bäume noch auf dem Stamme, so kann man zu diesem Behuf die Höhe durch Messung eines Winkels einer Seite u. eine einfache trigonometrische Rechnung, die Stärke des Zopfendes aber durch Schätzung nach dem Augenmaße od. durch eine auf Versuche gestützte Tabelle des Verhältnisses nach der Holzgattung finden. Diese letztere Art von Messung u. Massenbestimmung ist natürlich weniger zuverlässig. Schwieriger ist aber die Taxation von Bäumen, die kurz u. krüpplich gewachsen u. mit vielen starken Ästen, wie z.B. die Eichen, versehen sind. Hier wird die Schätzung eines alten geübten Forstmanns zu einem besseren Resultat führen, als die verwickeltste Rechnung, die jeden starken Ast als einen eigenen Baum betrachten muß. Größere Waldungen theilt man nach der Güte des Bestandes od. Bodens in mehrere Klassen, u. schätzt nur eine gewisse Fläche von jeder Klasse sorgfältig, nach welcher dann das Übrige im Wege der Vergleichung berechnet wird. Dabei müssen aber auch, wenn die F. behufs des Anschlags eines Gutes u. nicht zu Schätzung des abzutreibenden Holzes gemacht wird, die Nebennutzungen von Mast, Gräserei u. Hutung etc. in Anschlag kommen, u. zugleich berücksichtigt werden, ob das Holz leicht u. theuer verkauft werden kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 431.
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