Fransōni

[602] Fransōni, Luigi, geb. 1788 in Genua, wurde 1820 Bischof von Fossano u. 1832 Erzbischof von Turin. Als er seinem Clerus in einem Rundschreiben uach dem Erlaß des Siccardischen Gesetzes, welches die Geistlichkeit unter das Staatsgesetz stellte, unter dem 18. April 1850 die Befolgung dieses Gesetzes untersagte, wurde er vor das Gericht gefordert u., da er sich nicht stellte, verhaftet u. auf die Citadelle zu Turin abgeführt. Auch hier erschien er am 23. Mai nicht vor dem Gericht u. wurde in contumaciam zu 1 Monat Gefängniß u. 500 Francs Strafe verurtheilt. Als sich bei dem im August 1850 erfolgten Tode des Ministers de Santa Rosa ergab, daß F. verboten hatte, dem Sterbenden die letzte Ölung zu reichen u. dessen Leiche öffentlich in der Kirche auszustellen, weil er an der Emanation des Siccardischen Gesetzes Theil genommen habe, so wurde F. erst genöthigt, das letztere Verbot zurückzunehmen, dann verhaftet, auf die Feste Fenestrelles abgeführt u. staatsverbrecherischer Handlungen bezichtigt, im September vom Appellationstribunal zu lebenswieriger Verbannung u. Einziehung seiner Güter verurtheilt u. am 26. September über die Grenze geführt. Er begab sich nach Frankreich u. lebte seitdem dort u. in der Schweiz.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 602.
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