Fuselier

[807] Fuselier (eigentl. Fusilier). 1) jeder mit einer Flinte bewaffnete Soldat, bes. 2) in manchen Armeen (z.B. in der preußischen) leichter Infanterist, bes. zum Tirailliren u. leichten Dienst. Die F. sind in eigene Bataillons formirt u. bildeten sonst in der preußischen Armee eigene Brigaden, sind aber jetzt in derselben die 3. Bataillone der Feldregimenter; in anderen Armeen heißen sie Schützen, Jäger u. sind in für sich bestehende Bataillone, in Brigaden u. Halbbrigaden formirt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 807.
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