[11] Gatter, 1) eine aus parallel od. kreuzweise vereinigten Stäben von Holz od. Eisen bestehende Umzäunung eines Gartens, Hofs, einer Wiese etc. 2) (Gatterthor, Gatterthür), Thor u. Thür von Gatterwerk; 3) die Rahmen, an denen bei den Sägemühlen die Säge befestigt ist, u. auf denen bei den Panstermühlen die Zapfen der Welle ruhen. Hierzu gehören auch die Gattersäulen, Gatterscheiden u. Gatterständer, s.u. Sägemühlen u. Panstermühlen; 4) durch das Gatter zeichnen, mit Hülfe von Rahmen, welche durch kreuzweise Fäden in mehrere gleiche Vierecke getheilt sind, zeichnen; unter denselben legt man das Bild, welches man verjüngt od. vergrößert copiren will, macht auf dem Papier od. der Leinwand eben so viel Kreuzlinien u. zeichnet so viel auf einmal ab, als in einem Vierecke enthalten ist; bes. bei Landcharten anwendbar; 5) (Schiffsb.), auf den Elbschiffen so v.w. Steuerruder; 6) (Hüttenw.), s.u. Gattern 2).
Pierer-1857: Halbirtes Gatter