[129] Gemeindetheilung, Theilung des gemeinschaftlichen Grundeigenthums, bes. einer Dorfgemeinde, z.B. einer Trift etc. unter die einzelnen Gemeindeglieder. Da dergleichen Grundeigenthum in der Regel nur wenig benutzt wird, so hat man die G. in neuerer Zeit als ein wesentliches Mittel zur Hebung der Volkswirthschaft erkannt u. dieselbe durch mancherlei Mittel zu befördern gesucht. Vgl. Allmenden.