Glätten

[391] Glätten, 1) einer Sache durch Reiben, Pressen, Schlagen etc. eine glatte Oberfläche u. Glanz geben. Die meisten Papiere (u. Pappen) werden blos durch Trockenpressen geglättet; höheren Glanz ertheilt man ihnen, z.B. feinen Briefpapieren, durch das Satiniren in einer Presse od. einem Walzwerke: gefärbte Papiere glättet man in einer Glättmaschine mit dem Glättstein auf der Seite, welche Glätte u. Glanz erhalten soll. Kattun- u. Leinwand werden vorher mit Stärke- od. Gummiwasser angefeuchtet u. dann in der Glättstube auf dem Glätttische geglättet. Dieser Glätttisch ist von einer starken Bohle; auf demselben ist eine drei Zoll breite, rinnenförmig ausgehöhlte Leiste; über dem Tische ist an der Wand od. dem Balken der Decke eine Prellstange mit dem einen Ende befestigt u. drückt mit dem andern Ende die, von ihr mittels einer Gabel herabhängende, lange, schwere Glättstange, auf den Tisch nieder; auf der untern Seite ist in der Glättstange der flache, unten etwas abgerundete Glättstein (Feuerstein, Achat, Glas) befestigt. Während der Kattun, welcher auf dem Tische liegt, über die Leiste gezogen wird, schiebt der Arbeiter die Glättstange in der Rinne hin u. her; ihre Schwere gewährt den nöthigen Druck, welchen die federnde Prellstange od. ein sie ersetzendes Gewicht verstärkt. Diese Arbeit erleichtert die Glättmaschine, welche auf vier Tischen das Fortrücken des Kattuns, so wie das Hin- u. Herschieben der Glättstange bewirkt; jetzt ist die Glättmaschine von der Glättkalander (s.d.) fast verdrängt. Ähnlich ist das Verfahren bei wollenen Zeugen. Bei der Tapetenfabrikation geschieht das G. dadurch, daß in den Tapeten durch die Nässe der Farbe entstandene Unebenheiten entfernt werden, ohne Glanz zu erzeugen; bei der hier verwendeten Glättmaschine trägt die von dem fast horizontal liegenden Prellbalken herabhängende Glätistange in einer eisernen Gabel eine polirte, gußeiserne od. messingene Glättwalze, durch welche die auf dem sehr glatten, hölzernen, mit Sämischleder überzogenen Glätttische liegende Tapete auf der Rückseite geglättet wird. 2) auf dem Bleitische den Sand mit einem Streichholze u. dann mit einer kupfernen Platte, Glättplatte, ebnen; 3) (Metallarb.), so v.w. Bruniren u. Gerben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 391.
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