Gonsaloniēre

[466] Gonsaloniēre (ital.), 1) (Bannerherr), im Mittelalter das aus dem Adel erwählte Oberhaupt einer italienischen Republik. G-n hatten Lucca, Bologna, Florenz u.a. italienische Freistaaten im 11–15. Jahrh. Nach der Verschiedenheit der Constitutionen dieser Aristokratien hatten auch die G. verschiedene Rechte u. Freiheiten. G. des päpstlichen Stuhles war sonst ein Titel des Herzogs von Parma. 2) Polizeibeamter im Kirchenstaate.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 466.
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