[553] Gräte, 1) ein oberster, scharf auslaufender Theil; 2) bes. an Thierkörpern, vornehmlich das Rückgrath, aber auch andere, scharf hervorragende Theile, wie die Schulterblattgräte, auch der Nasenrücken, u.a.; 3) (Fischgräte), die Skelettheile der Fische, s.d. 1); 4) von Bergen, so v.w. Bergrücken, s.d. 1); 5) am Pferdehuf eine Stelle, wo das Horn ausgefallen ist; 6) (Kriegsw.), so v.w. Crête; 7) im Gewirke der Zeuge das Wahrzeichen, welches zum Beweise dient, daß das Zeug wirklich von Zunftgenossen verfertigt sei.