Grundwerk

[734] Grundwerk, der Grundbau des Mühlengerinnes, nahe bei den Wasserrädern, welches den Wasserstand auf der zum Betrieb der Mühle nöthigen Höhe erhält u. das Wasser dem Rade in der vortheilhaftesten Weise zuführt. Es besteht aus mehreren Reihen Pfählen, welche quer durch das fließende Wasser eingerammt, mit Steinen ausgefüllt u. mit Bohlen beschlagen sind. Oben gleicht es einem Satteldach, dessen Rücken der Fachbaum ist. Oft liegt auch der Fachbaum nicht auf einer Spundwand, sondern auf einer 31/2 bis 4 Fuß starken Grundmauer, womöglich aus Quadern. Die Seite stromaufwärts heißt der Herd od. das Vorgesenke, nach den Rädern zu ist an das Wehr sogleich das Gerinne angebracht. Um die zufließende Wassermenge reguliren zu können, ist mit dem G. ein Grieswerk vereinigt; dies besteht aus zwei, auf jedem Ende des Fachbaums angebrachten, 6 bis 8 Fuß hohen eichenen Säulen von 10 Zoll im Quadrate, den Griessäulen, welche oben quer über durch den Holm verbunden sind u. zwischen welchen noch schwächere Hölzer, Griesdocken, angebracht sind, zwischen welchen die Schutzbreter stehen, die mehr od. weniger Wasser in das Gerinne lassen, je nachdem sie mehr od. weniger hoch aufgezogen sind. Vor dem Grieswerke ist eine Laufbrücke, von welcher aus die Schützen gezogen werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 734.
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