Treppe

[790] Treppe, 1) eine gangbare Verbindung eines tiefer gelegenen Fußbodens mit einem höhern u. umgekehrt; insbesondere eine derartige Verbindung von Stockwerken. A) Jede Treppe besteht aus abwechselnden horizontalen Flächen (Auftritten), welche zum Aufsetzen des Fußes dienen, u. verticalen Flächen (Steigungen), um deren Höhe der Fuß gehoben werden muß. a) Bei steinernen u. thönernen T-n befinden sich beide Flächen an den aus dem Ganzen gearbeiteten Treppenstufen (Blockstufen); bei eisernen u. hölzernen T-n unterscheidet man die zum Betreten dienenden Theile, Trittstufen, u. die darunter befindlichen senkrechten Stücke, Setz- od. Futterstufen (Futter), welche zur Unterstützung der Trittstufen u. zu Ausfüllung des leeren Raumes zwischen denselben dienen. Bei ordinären T-n fallen die Futterstufen oft[790] weg u. solche nennt man dann ungefütterte T-n. Die unterste, erste Stufe, welche bisweilen bes. vortritt u. an den Seiten abgerundet ist, heißt die Antrittstufe od. der Antritt, dagegen die oberste letzte Stufe, welche sich an den oberen Fußboden anschließt, der Austritt. b) Steinerne Stufen ruhen mit ihren Enden in den Treppenmauern, wovon die mittlere, zwei Armen zur Unterstützung dienende die Treppenspille (Treppenzunge, Zungenmauer) heißt. Die Setz- u. Trittstufen hölzerner T-n sind in die Treppenbacken (Treppenwangen Zargen, Quartierbäume), zwei starke, schräg liegende Pfosten, eingelassen. Sind diese Wangen unterhalb glatt fortlaufend, oberhalb nach Maßgabe des Auftrittes u. der Steigung ausgeschnitten. so nennt man die T-n aufgesattelte T-n. c) Die zur Bequemlichkeit dienenden breiten Stufen einer T. nennt man Podeste (Ruheplätze, Treppenabsätze, Flötzen). Damit man nach Ersteigung einer T. von ihr aus nach den Räum en des Stockwerks gelangen kann, sind vor jeder T. breitere Podeste (Hauptpodeste, Treppenflure, Treppenvorplätze) nöthig. Die zwischen zwei Hauptpodesten, etwa in halber Stockwe, kshöhe, liegenden Podeste heißen Zwischenpodeste. d) Die Treppengeländer (Lehnen, Docken) dienen, um das Auf- u. Absteigen mittelst der Handleisten zu erleichtern u. das Herabstürzen zu verhindern. B) Der Form nach unterscheidet man: a) gerade T-n, deren Stufen in einer geraden, ununterbrochenen Linie fortgehen; u. b) gebrochene T-n, deren Stufen vom Antritte bis zum Austritte in verschiedenen Richtungen laufen; an jeder Bruchstelle befindet sich entweder ein Ruheplatz, od. bei beschränktem Raum sind die Stufen an dieser Stelle gewendelt. Jeder gerade Theil einer solchen T. bis zu einem Ruheplatze heißt ein Armod od. Treppenflügel. Zu den gebrochenen T-n gehören auch c) die Doppeltreppen, welche unten zw ei Arme u. zwei Antritte haben die sich auf einem Ruheplatze vereinigen u. von da an in einem Arme wei ter führen: od. sie haben unten Einen Arm u. gehen von einem Ruheplatze an in zwei Armen fort, haben also zwei Austritte, w. lche häufig zu verschiedenen Theilen des Hauses führen. d) Die Wendeltreppen (Windeltreppen, Wendel), wo die Stufen im Kreise herum (radial) stehen u. an der äußeren Seite breit, an der inneren schmal sind. Sind die Stufen an der inneren Seite in einer runden od. eckigen Spindel befestigt, so heißt dies eine Spindeltreppe; ist diese Spindel aber so gewunden, daß die Windungen einen hohlen Cylinder bilden, so heißt es eine Hohltreppe (hohle Wendeltreppe) Der äußere Umfang der Wendeltreppen kann einen Kreis, ein Vier-, Sechs- od. Achteck, od. ein Oval (Ovaltreppen) bilden. Die Spindeln müssen nicht unterwärts auf festem Grunde aufstehen, sondern sie können auch vielmehr bei sonst angemessenem Verbande der T. frei zwischen den darin od. daran befestigten Wangen schweben u. sind dann hängende Spindeln. Derartige T-n ohne feststehende Spindeln in den Wendepunkten sind frei sich tragende Spindeltreppen. Fehlen die Spindeln gänzlich u. liegen die Stufen um eine Öffnung herum, so heißen sie überhaupt freitragende T-n. e) Vermischte T-n sind solche, welche aus gewendelten u. geraden Armen bestehen; beträgt der gewendelte Arm einen Viertelkreis, so heißt es ein gewundenes Viertheil; beträgt er einen halben Kreis, ein halber Wendel. Wendeltreppen haben blos den Vortheil, daß man zur Anlegung derselben einen verhältnißmäßig kleinen Raum braucht. f) Schneckentreppen, in Form eines Kegels, werden nur in Gartenanlagen benutzt u. um kleine Berge herumgelegt. g) Romanische T-n sind schiefe Flächen ohne alle Stufen; sie werden bisweilen in Thürmen schraubenförmig um eine Spindel herum gelegt; ihre Länge muß sich zu ihrer Höhe wie 5:1 verhalten. Auch gebraucht man solche T-n, wenn man mit Wagen u. Pferden zu einem höheren Theile eines Gebäudes gelangen will. h) Freitreppen werden außerhalb der Gebäude angebracht, wenn die Hausthüre um der Trockenheit willen, od. weil sich Souterrains im Gebäude befinden, etwas hoch angelegt ist. Bei Palästen sind die Freitreppen häufig mit einer Porticus versehen. Oft sind die Stufen dieser T-n nach auswärts geschweift, mit gewundenen Wangen etc. versehen u. dienen zur Verzierung des Gebäudes. Hohe Freitreppen müssen mit Geländer versehen, auch muß die oberste Stufe sehr breit sein u. eine Art Ruheplatz bilden. C) In den Gebäuden unterscheidet man: a) Haupttreppen, welche an dem Haupteingange des Gebäudes liegen u. zu den Haupttheilen desselben führen; b) Nebentreppen, welche schmäler sind u. zu besonderen Theilen des Gebäudes führen, z.B. Boden-, Keller-, Lauf-, Degagements-, kleine Nebentreppen, welche letztere aus einenm Stockwerke in das andere führen u. bes. für die Bedienung bestimmt sind; c) geheime T-n (Escalier dérobé), eine versteckt in Zimmern angelegte T., auf welcher man unbemerkt aus einem Stockwerk ins andere kommen kann; wird oft zur Verbindung zweier Zimmer an einem geheimen Gang angebracht; d) versteckte T-n, deren Vorhandensein nicht leicht bemerkt wird. Verborgene T-n sind häufig so eingerichtet, daß sie aus dem obern Stocke herabgelassen, od. aus dem untern Stocke heraufgezogen werden können. D) Die steinernen T-n werden aus Werkstücken von Sandstein, Kalkstein, Porphyr etc. gemacht. Statt der steinernen hat man in neuester Zeit auch T. von gebranntem Thon angefertigt Bei steinernen, geraden T-n liegen die Stufen auf Wangen, welche oben u. unten gehörig befestigt sind, jedoch werden sie auch häufig mit von der Wand getragen, an welcher die T. liegt. Bei gebrochenen steinernen T-n führt man in dem Raume zwischen den einzelnen Armen der T-n Mauern (Zungenmauern) auf, in welchen die Stufen ruhen. Statt dieser Mauern unterstützt man die Ruheplätze mit Pfeilern, Treppenposten, in welche die Wangen gelegt werden. Diese Pfeiler können durch das ganze Gebäude gehen; auch schlägt man von einem zu dem andern Pfeiler Bogen, welche zur Unterlage für die Podeststeine (Flötzen) dienen u. der T. Verspannung geben. Die hölzernen T-n werden von Fichtenod. Tannenholz, von mit Öl getränktem od. von Eichenholze gemacht. Bei Anlegung hölzerner T-n werden die Wangen unten in ein Lagerholz, oben in die Balken od. Wechsel eingezapft. Bei gebrochenen T-n müssen die Hölzer, welche den Ruheplatz tragen, durch Treppensäulen (Treppenpfeiler) unterstützt, od. durch Hängesäulen an der Decke befestigt werden. Bei Wendeltreppen müssen die Windungen in einer senkrechten Entfernung von 4 Ellen gehalten werden. Die Rückseite od. untere Seite[791] der T-n wird mit Bretern beschalt, auch wohl berohrt u. geputzt. Die Wangen versieht man mit architektonischen Gliedern od. mit Bildhauerarbeit, der Antritt u. der Austritt kann die Gestalt eines Portals bekommen, auf den Ruheplätzen u. beim Antritt können Statuen angebracht werden etc. Die eisernen T-n werden entweder aus Gußeisen od. Eisenblech hergestellt u. sind in ihrer Anordnung u. Gestalt, sowie in der Form der einzelnen Stufen den T-n aus Holz im Allgemeinen gleich, indem man dort wie hier gerade u. geschweifte, gebrochene u. gewundene Wendeltreppen mit u. ohne Spille zusammensetzen kann. Man schlägt hierbei ein doppeltes Verfahren ein, indem man entweder besondere Seitenstücke od. Wangen gießt u. die Trittstufen aufschraubt, wodurch man den aufgesattelten hölzernen ähnliche T-n erhält, od. indem man jede einzelne Stufe als ein für sich bestehendes Ganze fertigt u. diese Stufen dann mit einander verbindet. Durch letzteres Verfahren bekommt man frei sich tragende T-n. Ein Übelstand eiserner T-n ist das Glattschleifen der Auftritte u. dadurch entstehende Unsicherheit beim Begehen. Es wird daher die Oberfläche gerippt od. genarbt, gemustert, erhöht od. durchbrochen, od. die Stufen werden mit Teppichen belegt. E) Gut angelegte T-n sollen beim Eintritte in das Haus sogleich in die Augen fallen, doch ist bei kleineren Gebäuden die Raumersparniß wichtiger. In dieser letzteren Hinsicht empfiehlt sich ein besonderes Treppenhaus od. Treppenthurm (Treppenmantel), ein viereckiger Thurm, welcher an der Hinterseite des Hauses, meist der Hausthür gegenüber, angebaut ist u. die T. enthält. Eine gut angelegte T. muß gehörig beleuchtet sein; bei Gebäuden von bedeutender Tiefe kann dies öfters nur dadurch bewirkt werden, daß man oben im Dache Oberlicht od. eine Laterne anbringt, durch welche Licht auf die ganze T. fällt; bes. ist dies bei Wendeltreppen sehr passend. F) Die Größe der T-n, d.h. ihre Höhe u. Breite, sowie die Breite u. Höhe der Stufen (die Steigung) richtet sich nach dem Gebäude, in welchem sie sich befindet, u. zwar so, daß in den größten Gebäuden die Stufen am längsten, am breitesten u. am niedrigsten gemacht werden. In Palästen macht man die Stufen 5–7 Ellen lang, 16–18 Zoll breit, 6 Zoll hoch; in andern Gebäuden 3–4 Ellen lang, 14 bis 16 Zoll breit, 6–61/2 Zoll hoch; in gewöhnlichen Gebäuden 2–21/2 Ellen lang, 12 Zoll breit, 7–71/2 Zoll hoch; bei Nebentreppen 11/2–3 Ellen lang, 12 Zoll breit, 7–71/2 Zoll hoch; bei geheimen T-n 11/2–2 Ellen lang, 10–12 Zoll breit, 7–8 Zoll hoch. Die Breite des Auftritts muß zur Steigung in einem passenden Verhältniß stehen, welches durch die normale Schrittlänge des Menschen bestimmt wird; die zulässigen Steighöhen der Stufen liegen zwischen mindestens 5 u. höchstens 9 Zoll. Alle Stufen derselben T. müssen gleich hoch u. ganz horizontal sein; nur bei Freitreppen können die Stufen etwas geneigt sein, damit das Wasser leichter ablaufe. – Die T-n (Scalae) waren bei den Römern entweder mit Stufen, od. auch ohne solche steil aufgehend u. um den Scapus gewunden; die so schneckenförmig gewundenen hießen Cochlides. Griechische T-n waren solche, welche an beiden Seiten mit Bretern verschlagen waren. 2) In Zeugen sichtbare, aber fehlerhafte: Querstreifen von ungleicher Dichte, welche durch ungleichmäßiges Aufwickeln des gewebten Stoffes u. ungleichmäßiges Handhaben der Lade entstehen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 790-792.
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