Inventiren

[953] Inventiren (v. lat.), ein Inventarium entwerfen. Inventur, bei Kaufleuten die Aufnahme der sämmtlichen materiellen Besitztheile u. deren Abschätzung, um eine Übersicht über sämmtliche Activa u. Passiva zu gewinnen, s.u. Buchhaltung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 953.
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