Itĭo in partes

[145] Itĭo in partes (lat., das Gehen in Parteien), 1) im römischen Senat bei Abstimmungen, das Treten der Einzelnen auf die Seite derer, deren Meinung sie billigten; 2) beim Reichstage zu Regensburg die Abstimmung der Römischkatholischen u. der Evangelischen in Religionssachen; 3) überhaupt Abstimmung auf diese Art.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 145.
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