[145] Itĭo in partes (lat., das Gehen in Parteien), 1) im römischen Senat bei Abstimmungen, das Treten der Einzelnen auf die Seite derer, deren Meinung sie billigten; 2) beim Reichstage zu Regensburg die Abstimmung der Römischkatholischen u. der Evangelischen in Religionssachen; 3) überhaupt Abstimmung auf diese Art.
Brockhaus-1911: Itio in partes · Partes
Meyers-1905: Itio in partes · Jus ëundi in partes
Pierer-1857: Partes folio · Partes