Joch [1]

[959] Joch, 1) Vorrichtung zum Tragen od. Ziehen; 2) hölzernes Geschirr zum Anspannen der Zugochsen; die beiden Ochsen haben entweder ein gemeinschaftliches od. jeder ein besonderes J. Man unterscheidet Halsjoche, zwei Querhölzer, oben u. unten mit Riegeln zusammengefügt, welche den Ochsen an den Hals gehängt werden; u. Kopfjoche, ein Stück Holz, das den Ochsen auf der Stirn befestigt wird. An den Seiten des Joches sind die Stränge zum Ziehen u. eine Wiede (Jochwiede) zum Tragen der Deichsel angebracht; daher 3) J. Ochsen, so v.w. ein Paar Ochsen; u. 4) Stück Feld, das man mit zwei Ochsen pflügt; so v.w. Jauchart; 5) ein 3–4 Fuß langes Stück Holz, welches über den Nacken u. die Schultern gelegt wird u. an beiden Seiten Stricke mit eisernen Haken befestigt hat, an welche die Wassergefäße gehängt u. getragen werden; 6) (Jugum), Gestelle senkrechter Pfähle (Jochhölzer), die oben durch ein Querholz (Jochträger) vereinigt sind; bei hölzernen Brücken (Brückenjoch) sind die senkrecht stehenden Pfähle meist durch schräg darüber gelegte unter einander verbunden; zuweilen sind die Jochpfähle nicht eingerammt, sondern unten in Schwellen (Jochschwellen) eingezapft; der Raum zwischen den Jochhölzern heißt Jochspannung. Durch solche Joche gingen zum Schimpf im Alterthum besiegte Heere, um darunter ihren Nacken zu beugen; 7) Gestell dieser Art, um den Wein (Jochreben) daran aufzubinden; 8) (Seew.), die Querhölzer, auf denen eine Stelling außer Bord ruht, auf welcher die Kalfater während ihrer Arbeit stehen; 9) in den Alpen Einsattelung, welche man meist zu Übergängen wählt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 959.
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