Kux

[932] Kux (angeblich von dem slavonischen Kukus, ein Theil, od. von Kux in Schneeberg, der diese Eintheilung einführte), bei Zechen u. Hüttenwerken, die von Gewerken betrieben werden, der 128. Antheil; 32 Kuxe machen eine Schicht, 4 einen Stamm. Freikux ist ein Kux, welcher ohne Zubuße von den Gewerken mit verbaut wird, jedoch bei Überschuß, Vertheilung, Ausbeute, z.B. für den Grundbesitzer des Bodens, worauf die Grube liegt (dann Erbkux) für die Bergarmen, für die Kirche des Ortes etc. Im Rechtswesen wird der Besitz eines Kuxes zu den liegenden Gründen gerechnet. Taducirte Kuxe sind solche, wo die Gewerkschaft, wenn sie mit der Zubuße länger als 18 Wochen zurückgeblieben ist, nach vorheriger Aufkündigung des Retardats, ausgeschlossen wird, dieselben stehen dann zum Verkauf; vgl. Bergwerksverfassung b). Kuxschicht, Schicht od. Arbeitszeit von zwölf Stunden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 932.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: