Lehrsatz

[233] Lehrsatz, 1) Satz, welcher irgend eine Wahrheit enthält, ohne gerade Einfluß auf das thätige Leben, od. auf das Verhalten zu haben; zum Unterschied von einer Regel, Vorschrift; daher 2) so v.w. Dogma; 3) (Theorem), der Ausspruch einer Wahrheit, welche aus Gründen gefolgert, d. h. bewiesen werden muß. Der eigentliche L. besteht aus der Voraussetzung u. der Behauptung, dazu kommt noch der Beweis. Die Voraussetzung (Hypothesis) bestimmt den Gegenstand, von welchem, u. die [233] Bedingungen, unter welchen etwas von demselben ausgesagt wird. Was dies sei, gibt die Behauptung (Thesis) an. Der Beweis (Demonstratio) enthält die Gründe für die Behauptung. In den exacten Wissenschaften bezeichnet man mit L. einen Satz, welcher sich durch eine hinreichende Anzahl übereinstimmender Thatsachen beweisen läßt. Einzelne berühmte Lehrsätze sind der Pythagoreische Lehrsatz (s.d.), L. des Pappos (s.u. Pappos) etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 233-234.
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