Lustration

[619] Lustration (v. lat.), 1) Reinigung; 2) bes. die religliöse Reinigung von einer sittlichen Schuld, als nothwendige Bedingung der erneuten Theilnahmean dem Gottesdienste; über diese L-en bei Griechen u. Römern s.u. Reinigung. Namentliche L-en bei den Römern war die Lustratio popŭli romāni (Lustrum), eine öffentliche feierliche Sühnung des ganzen Volkes nach dem jedesmaligen Census, wobei die Suovetaurilia (Schwein, Widder u. Stier) als Opfer gebracht wurden; L. classis, die Darbringung eines Opfers vor der Abfahrt der Flotte, wobei die Priester unter Gebeten um die Flotte herumfuhren; L. exercĭtus (Lustrale sacrificium), ein ähnliches Opfer beim Ausrücken des Landheeres in den Krieg od. vor der Schlacht. Eine Privatfeier war die L. liberorum, wobei man Kinder, u. zwar Mädchen am 8., Knaben am 9. Tage nach der Geburt, zum Schutz gegen die Bezauberung zum Hausaltar od. in den Tempel trug. Dieser Tag hieß Lustrĭcus dies. 3) Heerschau.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 619.
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