Maal [1]

[657] Maal, 1) Figur od. sonstiges äußeres Zeichen zur Erinnerung; daher 2) so v.w. Denkmal; 3) (Mumme), bei Flußschiffern ein in den Strom geschlagner Pfahl, der 4–5 Fuß über den Wasserspiegel empor steht, um die Sandbänke u. Untiefen zu bezeichnen. Soll er flußabwärts auf der rechten Seite der Fahrt bleiben, so wird er an der Spitze mit ein wenig Stroh bewickelt u. heißt dann ein Strohmaal; liegt hingegen die Untiefe auf der luken Seite, so bleibt der Pfahl wie er ist u. heißt ein Bloßmaal. Ein zugespitztes, an einer langen Stange befestigtes Eisen, um für den Maalpfahl ein Loch in den Grund des Flusses zu bohren, führt den. Namen des Maalgezähes; der hölzerne Handschläger aber, womit der Pfahl eingeschlagen wird, heißt die Maalheege; 4) Grenzzeichen überhaupt; daher Maalbaum, Maalgraben, Maalhausen, Maalgrube, Maalstein, Baum, Graben, Haufen, Grube, Stein als Grenzzeichen; 5) ein Flecken, bes. als Fehler, so Obstmaal; 6) Hautflecken, der eine bestimmte Stelle einnimmt; vgl. Muttermaal.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 657.
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