Architekt

[672] Architekt (v. gr. Architekton, Baumeister), befaßt sich mit der Erfindung u. Anfertigung von Plänen, nach denen aus unorganischen Stoffen der Natur eine künstliche organische Verbindung derartig hergestellt wird, daß aus derselben ein einheitliches, einem besonderen Zwecke dienendes Bauwerk hervorgeht. Je idealerer Tragweite der maßgebende Zweck ist, desto mehr ist dem A-en die Möglichkeit geboten, künstlerisch erfindend zu Werke zu gehen, u. sowohl in den allgemeinen Verhältnissen, als in der Gestaltung der einzelnen Theile, eine kunstbedeutsame Idee zur Anschauung zu bringen; je mehr dagegen eine praktische u. materielle Bestimmung den Zweck des Bauwerks begrenzt, desto mehr wird das künstlerische Element verdrängt, auf äußerliche Zugaben beschränkt od. kommt gar nicht in Betracht. Gleichwohl gehören auch solche ausschließlich praktische Bauten noch so lange in das Gebiet des A-en, als ihre Herstellung eines vorherigen Entwurfes bedarf. Unentbehrliche Hülfswissenschaften des A-en sind: die reine u. angewandte Mathematik, Physik u. Chemie, bes. die höhere Analysis u. die Lehre von der Statik, Dynamik u. Hydrodynamik; ferner liegt ihm das Studium der verschiedenen Baustyle, der Constructionslehre, der Bauästhetik u. die Aneignung derjenigen praktischen Kenntnisse ob, welche bei den Nützlichkeitsbauten in Berücksichtigung kommen. Die von Seiten des Staats angeordneten Architektenprüfungen, die in gewissen Stadien erfolgen, verlangen, zugleich mit den gehörigen technischen Fertigkeiten, die Wissenschaft dieser Disciplinen. Architektenvereine haben den Zweck, die Fachbildung durch gegenseitige Mittheilungen u. Austausch der Ideen zu fördern, während die alljährlich in Deutschland stattfindenden Architektenversammlungen einestheils die Constatirung der Bauthätigkeit, anderntheils die bezüglichen praktischen Interessen u. die Anbahnung collegialischer Beziehungen im Auge haben. Solche Versammlungen wurden gehalten in Leipzig (1842), Bamberg (1843), Prag (1844), Halberstadt (1845), Gotba (1846), Mainz (1847), Braunschweig (1852), Köln (1853), Dresden (1854).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 672.
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