[332] Mittelstand, Inbegriff der Individuen, welche weder einerseits zu dem Adel, dem höhern Offiziercorps, der höhern Beamtenklasse, noch anderseits zu der niedern Volksklasse sich zählen, also Beamte (die nicht Minister, Geheime Räthe, Präsidenten u. Directoren sind), Arzte, Künstler, Gelehrte, Kaufleute, Fabrikanten u.a. durch Bildung u. Vermögen hervorragende Bürger; vgl. Gesellschaft B) b) cc).