[288] Schlinge, 1) biegsamer Körper, welcher kreisförmig zusammengebogen ist; 2) Faden, Schnur u. dgl., welche an dem einen Ende mit einem Öhr versehen ist, durch welches das andere Ende hindurchgesteckt wird, so daß man sie immer mehr zusammenziehen u. einen etwa in der Öffnung befindlichen Körper festhalten kann; 3) ähnliche Vorkehrung, um Thiere zu fangen, sind S-n von Pferdehaaren (Haarschlingen), welche in den Dohnen zum Fange der Vögel aufgestellt werden, od. Drahschlingen (Drahtschleife), von geglühtem Messingdraht, zum Fangen des kleinen Wildes, der Rehe, Vasen, Iltise u. Wiesel. Die für Hafen u. Rehe ziehen sich zusammen u. werden in Hecken gehängt, wo diese Thiere häufig durchkriechen u. letztere bes. Baumpflanzungen beschädigen; für Iltise u. Wiesel an einen Stock od. Bügel, welcher in die Höhe schnellt, mit einer Stellzunge u. zwei Stellhölzern aufgestellt wird u. das gefangene Thier gegen zwei Stäbe od. spitzige Stifte ziehet u. so erwürgt. Rehe u. Hasen mit Drahtschlingen zu fangen ist durchaus unweidmännisch u. nur ausnahmsweise erlaubt, wenn Hafen Baumpflanzungen beschädigen, um so häufiger bedient sich der Diebstahl der Drahtschlingen; 4) s. Häftel; 5) bei Wasserbauten vier in ein Viereck vereinigte Hölzer, welche einer Dielung als Unterlage dienen; 6) Bänder von zähen Weidenruthen; 7) Bänder od. Handtücher so verschlungen, daß sie bei Knochenbrüchen u. Verrenkungen zur Ausdehnung der Glieder dienen können; 8) s.u. Nebenpflanzentheile A).