[681] Narrenfest (Festum stultorum, F. fatuorum, F. follorum), im Mittelalter (zuerst im 12. Jahrh. erwähntes) Volksfest um Weihnachten, bes. am vierten Weihnachtsfeiertag (daher auch F. innocentum), in mehren Ländern (in Deutschland nur in einigen Städten am Rhein), wo die niedere Geistlichkeit u. die Schüler der Schulen Kinderbischöfe u. Kinderäbte wählten, welche in den Kirchen den liturgischen Dienst verrichteten u. sogar den Segen spendeten, wobei besondere Lieder gesungen u. eigene Processionen in verschiedenem Costüm durch die Stadt gehalten u. in der Kirche geschmaust u. gezecht wurde. Bald aber artete diese, ursprünglich vielleicht symbolische Ceremonie in eine Mummerei aus, wobei unter Tanz u. Lärm das Heilige von Schülern u. Geistlichen vor dem daran sich auch betheiligenden [681] Volke carrikirt wurde. Schon seit dem 13. Jahrh. war von der Kirche dagegen geeifert u. die N-e namentlich 1435 auf dem Concil zu Basel u. 1444 von der Sorbonne verdammt u. verboten worden, dennoch dauerten sie noch lange fort, u. die kirchliche Behörde untersagte nur den Geistlichen die Theilnahme; da, wo die Reformation eingeführt wurde, fiel das N. damit hinweg. Vgl. du Tilliet, Mém. pour servir à l'histoire de la fête des fous, Lauf. 1741.