Paß [2]

[726] Paß, 1) ein enger, beschwerlicher Weg. Pässe sind bes. in militärischer Beziehung wichtig, indem hier die Truppen mit geringer Front u. großer Tiefe vordringen müssen. Jetzt, wo die Manövrirfähigkeit der Infanterie zugenommen hat u. die leichte Infanterie die steilsten Abhänge er- u. übersteigt, hat manche Gegend aufgehört, ein P. zu sein, welche sonst berühmter P., war. Die Pässe werden getheilt in Gebirgspässe (wie das Höllenthal, der Kniebis auf dem Schwarzwald, der Warthapaß bei Glatz, der P. von Nollendorf in Böhmen) u. Wasserpässe, wo sumpfiges, Terrain, Seen, Flüsse eine Wegenge bilden; 2) bes. so v.w. Gebirgspaß; 3) der. Durchgang durch einen Ort; 4) (Jagdw.), der Ort; wo Raubthiere u. das zur[726] niederen Jagd gehörige vierläufige Wild hin u. her zu laufen pflegen; beim Hochwild heißt ein solcher Ort Wechsel; 5) (Seew.), ein Schiff ist auf seinen P. geladen, wenn es die zum Segeln u. Steuern vortheilhafteste Lage hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 726-727.
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