Pfarrsubstitut

[936] Pfarrsubstitut, der einem Pfarrer, welcher sein Amt nicht mehr verwalten kann, von der obersten geistlichen Behörde beigegebene Gehülfe, welcher für ihn das Pfarramt besorgt u. dafür entweder eine bestimmte Summe od. einen gewissen Theil des Pfarreinkommens (gewöhnlich 1/3) erhält. Die Anstellung eines P-en geschieht entweder mit der Hoffnung auf Nachfolge in derselben Stelle (Spes succedendi) od. mit der Anwartschaft auf eine andere Stelle, wenn die Substitution aufhört. Die P-en sind selbständige Geistliche u. unterscheiden sich dadurch von den Vicaren od. Collaboratoren, welche unter der Leitung des Seniors fungiren.[936]

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 936-937.
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