[349] Poenitentiarĭus (lat.), 1) in Rom der Vorsteher der Poenitentiarĭa, d. i. der päpstlichen Behörde, vor welche die Gnadenverleihungen für das innere Forum gehören. Der P. ist immer Cardinal, folgt in der Würde auf den Generalvicar u. erkennt in allen sonst dem Papste vorbehaltenen Fällen. Der P. hat einen Unterpönitentiarius, einen Regenten der Pönitentiaria, 24 Procuratoren od. Defensoren, auch viele Priesterpönitentiarii unter sich, welche an die vorzüglichsten Kirchen Roms gewiesen sind u. sich in wichtigen Fällen bei ihm Raths erholen. 2) ein Geistlicher des Domcapitels, welcher von seinem Bischof die Macht erhalten hat, in solchen Fällen, welche dem Bischof allein vorbehalten sind, Absolution zu ertheilen. An jeder Kathedrale ist Einer.