Primat

[593] Primat (v. lat. Primātus), der Inbegriff aller Vorrechte, welche der Papst den Bischöfen gegenüber hat. Nach der Lehre der Katholischen Kirche steht dem Papste zum Zwecke einheitlicher Regierung nach göttlicher Anordnung nicht blos ein Ehrenvorrang (P. honoris), sondern auch ein Machtvorrang (P. jurisdictionis) zu, indem die Bischöfe nur in Abhängigkeit vom Papste die Kirche regieren, nachdem ihnen von Letzterem die canonische Einsetzung od. Bestätigung u. ein Theil der Heerde zuerkannt worden, s. u. Papst, Kirchengewalt A) u. Kirchenrecht III. A). Eine Unterscheidung zwischen wesentlichen u. unwesentlichen Rechten des Papstes läugnen die strengen Canonisten, obgleich während ein Theil der Vorrechte unmittelbar mit dem Primat gegeben ist, ein anderer Theil sich erst im Laufe der Zeit aus der Idee desselben entwickelt hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 593.
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