Rabirĭus

[779] Rabirĭus, 1) Cajus Rab., römischer Senator, war angeklagt worden, römische Bürger mißhandelt u. den Volkstribun C. Saturninus getödtet zu haben; seine Standesgenossen retteten ihn durch Aufhebung der Comitien. 2) Cajus Rab. Postumus, Sohn des Ritters C. Curtius, wurde von dem Vor. adoptirt; er war eine Zeit lang beim Ägyptierkönig Ptolemäos Auletes, nachdem Gabinius denselben auf Verwenden des Pompejus wieder eingesetzt hatte, als Schatzmeister, aber er erlaubte sich solche Gewaltthätigkeiten gegen den König u. solche Erpressungen gegen das Volk, daß die Alexandriner gegen ihn aufstanden u. er sich durch die Flucht retten mußte. Gegen ihn wurde nun auf Ersatz des durch seine Verwaltung dem Staat verursachten Schadens geklagt, er zwar von Cicero 53 v. Chr. in einer noch vorhandenen Rede (pro Rabirio) vertheidigt, doch mußte er ins Exil gehen; unter Cäsar zurückgekehrt, diente er 46 v. Chr. in Afrika, woher ihn Cäsar nach Sicilien schickte, um Proviant von dort zu holen. 3) Cajus Rab., Dichter zu Augustus Zeiten; ihm wird ein Epos über das Bellum actiacum s. alexandrinum zugeschrieben, dessen Fragmente man in Herculanum gefunden u. 1809 gelesen hat; einzeln herausgeg. von Kreyßig, Meißen 1835.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 779.
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