[195]Ritterstand, 1) die Ritter des Mittelalters als ein besonderer Stand betrachtet; 2) seit dem 18. Jahrh. der gesammte Adel als besonderer Stand; 3) in neuester Zeit die Rittergutsbesitzer eines Landes, als Gemeinschaft angesehen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 195.