[478] Schüssel, 1) rundes od. länglichrundes, mehr od. weniger tiefes Gefäß von Holz, Fayence, Steingut, Porzellan, Zinn, Silber od. Gold, worin Speisen auf den Tisch gebracht werden; so Suppenschüssel, tief u. gewöhnlich rund; Bratenschüssel, flach u. gewöhnlich länglichrund; Gemüseschüssel, mitteltief u. rund od. länglich. Daher Schüsselring, Kranz von Metall, durchbrochen gearbeitet, gewöhnlich mit drei Kugeln statt der Füße versehen, worin man die S-n auf den Tisch stellt, um das Tischtuch nicht zu verunreinigen od. den Tisch nicht zu beschädigen; Schüsselbret (Schüsselknecht) in der Küche offenes Gestelle, welches der Breite nach in mehre Fächer getheilt ist, um S-n u. Teller darin aufzustellen; 2) ein einzelnes Gericht, z.B. eine Mahlzeit von vier S-n; 3) irdenes Gefäß, worin die geriebene Druckfarbe aufbewahrt wird; 4) (Maschinenw.), so v.w. Pfanne; 5) (Schiffsw.), so v.w. Back 2); 6) (Jägerspr.), die Ohren des Hirsches.