Schenken

[134] Schenken, 1) Jemand Getränke dergleichen; 2) Getränke, Salz u. dgl. im Kleinen verkaufen; 3) Jemand ein Geschenk geben, bes. bei den Handwerkern, den durchwandernden Gesellen eine bestimmte Gabe reichen; daher Schenkendes (geschenktes) Handwerk ein Handwerk, bei welchem die durchreisenden Genossen desselben Handwerks aus der Innungskasse etc. unterstützt werden; 4) Gesellschaftsspiel, wo die im Kreise Sitzenden ihren Nachbarn zu beiden Seiten heimlich etwas sagen, was zuletzt laut gesagt wird. Man hat von diesem Spiele verschiedene Arten, z.B. S.u. Logiren, wo von der einen Seite eine Person od. Sache, von der andern Seite ein Ort geschenkt wird, an welchem sich der geschenkte Gegenstand aufhalten soll; S.u. Motto, wo von der einen Seite ein Gegenstand, von der andern ein Sprüchwort od. Liedervers als Motto dazu geschenkt wird; S.u. Fragen, wo ein Gesellschaftsglied die übrigen der Reihe nach etwas fragt, worauf sie mit dem geschenkten Gegenstande antworten müssen; 5) bei thönernen Pfeifen, welche aus der Form genommen sind, den entstandenen Rand abschneiden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 134.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika