[178] Schildbürtige (Ritterbürtige), im Mittelalter diejenigen, welche den Kriegsdienst zu Pferde zu ihrem Beruf gemacht hatten. Nach der Sitte des Mittelalters vereinigten sich die Personen dieser Art in den meisten Ländern in eine Genossenschaft, das sogenannte Schildesamt (Ordo militaris, Militia), deren Mitglieder sich durch feierliche Gelübde zur Beobachtung gewisser Vorschriften verpflichteten, u. in welcher man nur nach Zurücklegung niederer Grade (des Pagen, Edelknaben od. Buben, Junior, u. des Knappen, Knechts, Famulus, Armiger) zu der vollen Ritterwürde (Cingulum militare) emporsteigen konnte (vgl. Ritter). Insbesondere betrachtete man dabei seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrh. die Abstammung aus ritterlichem Geschlechte als eine Vorbedingung für die Aufnahme in das Schildesamt, u. so kam es allmälig, daß Alle, welche von väterlicher, wie mütterlicher Seite von Rittersart waren, als S. einen besonderen, von der übrigen Menge schon durch die Geburt getrennten Stand bildeten, Ein großer Theil des heutigen sogenannten niederen Adels stammt aus solchen schildbürtigen Familien. In der früheren Zeit wurde die Schildbürtigkeit wahrscheinlich durch die Wahl einer unkriegerischen Lebensart verloren; in der späteren Zeit, als mit veränderter Kriegweise der Kriegsdienst die Nebensache wurde, änderte sich dies jedoch, so daß, wer schildbürtig geboren war, dies auch vermöge seines Geburtsstandes blieb.