[936] Schnüren, Handwerksgebrauch namentlich der Maurer und Zimmerleute, nach welchem dem unberufenen Betreter eines Bauplatzes, in neuerer Zeit wohl auch dem den Bau besuchenden Bauherrn, indem man ihm durch Vorhalten einer Schnur den Weg versperrt, in gereimter Rede (Schnürspruch) ein Trinkgeld abverlangt wird. Der Brauch findet sich ähnlich bei den Schnittern, die den ihr Arbeitsfeld betretenden Fremdling mit einem Strauß oder Strohwisch binden. Sein Grund ist in dem Aberglauben zu suchen, daß man dem Eindringling bösen Blick od. dgl. zutraute und ihn durch eine Spende seine gute Absicht beweisen ließ. Vgl. Rowald, Brauch, Spruch und Lied der Bauleute (2. Aufl., Hannov. 1903). In der Jägersprache bezeichnet S. das eigentümliche Setzen der Läufe, bei dem die Spur eine gerade Linie bildet. Besonders der Fuchs und der Wolf schnüren beim Traben (Trollen). Der Gegensatz vom S. ist Schränken (s. d. und die Abbildung bei Fuchs, S. 187).
Adelung-1793: Schnüren · Schnuren
Meyers-1905: Schnüren [1]