Schwelle [2]

[669] Schwelle, 1) ein horizontal liegendes stärkeres Stück Holz, welches auf einer Mauer od. auf Balken liegt u. in welchem Säulen od. Ständer eingezapft sind; daher Grundschwelle (Uterschwelle), z.B. bei Fachwerkswänden (Bundwänden) die S., welche unmittelbar auf der Grundmauer aufliegt u. die Säulen u. Bänder der Wand in sich aufnimmt; bei freistehenden Fachwänden wird sie am besten von Eichenholz gemacht, um der aus der Mauer aufsteigenden Nässe zu widerstehen; bei Dachconstructionen hat man stehende u. liegende Stuhlschwellen, welche zur Aufnahme der stehenden od. liegenden Stuhlsäulen bestimmt sind; Stöckelwandschwelle, auf welcher die Stöckelwand sich befindet; Boden od. Kropfschwellen, bei unterschlächtigen Gerinnen nach der Breite derselben auf Pfählen liegende, durch die nach dem Rade gekrümmten Kropfbalken verbundene Hölzer, auf welche die Dielung des Gerinnes (Kropfdielen) gelegt wird; vgl. Kreuzschwelle; 2) bei Fenstern, Thüren u. ähnlichen Öffnungen das untere Stück, welches die Seitenständer (Gewände) trägt, auch wenn es ein Werkstück ist; ist es ein Bret, so heißt es Schwellbret u. bildet zugleich den Anschlag für die Thürflügel, wobei es 1/2 – 1 Zoll über dem Fußboden vorsteht. Öfters wird indeß bei Thüren der Fußboden glatt durchgehend gemacht; 3) am Haspel (s.d. 1) die quer über den Pfahlbäumen liegenden Hölzer, in welche die Haspelstützen eingelassen sind; 4) Theil des Oberbaues einer Eisenbahn, s.d. I. A) b) bb).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 669.
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