Älteste

[368] Älteste, 1) die Bejahrtesten; 2) bei den Juden Vorsteher u. Richter des ganzen Volks u. einzelner Stämme u. Städte, weil sie in den frühesten Zeiten aus den Bejahrteren gewählt wurden. Die Ä-n bildeten die Ortsobrigkeit, hielten unter den Thoren Gericht, vertraten das Volk bisweilen im Opfercultus u. beschränkten die Könige. Später wurden auch junge Einsichtsvolle u. Vornehme gewählt, so daß Ä-r ein Titel wurde. 3) Im N. T. Beisitzer des Synedriums; nach dem Muster der jüdischen Synagogen u. der Apostel 4) Vorsteher der einzelnen christlichen Gemeinden, s. Presbyter. 5) Noch jetzt in manchen Gegenden in der protestantischen Kirche, so in der Brüdergemeinde, Gemeindeälteste, die an den Berathungen über die kirchlichen Angelegenheiten Theil nehmen; daher Ältestenconferenz, s. u. Brüdergemeinde. 6) Der Altgeselle bei Handwerkern; 7) die bejahrtesten od. angesehensten Glieder einer Zunft od. Gemeinschaft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 368.
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