[129] Sinken, nach u. nach, bes. senkrecht in die Tiefe bewegt werden. Das S. gehört unter die passiven Bewegungen u. kommt lebenden Körpern nur in so fern zu, als sie, gleich unbelebten, ihrer eignen Schwere nachgeben. Es unterscheidet sich von Fallen dadurch, daß hier die Unterlage od. Haltung, wenigstens partiell, mit einmal entzogen wird, beim S. aber die Unterlage od. der Haltepunkt nur schwach ist, um genügend zu widerstehen u. durch die Schwere des sinkenden Körpers selbst theilweise, durch Druck od. durch Zug, mit zur Bewegung gelangt. Wird das S. durch einen ferneren Widerstand, welchen der sinkende Körper findet, unterbrochen, aber der Körper doch nicht wieder auf seinen vorigen Stand gehoben, so unterscheidet man dies als Senken. Lebende Körper, welche durch selbständige Muskelkraft ihre Stellung auf ihnen verliehenen Stützpunkten behaupten sollen, sinken, wenn ihre eigne Schwere diese niederdrückt, wie auf einem schlammigen, od. mit Triebsand erfüllten Boden, u. zwar so lange, bis es zu einem völligen Weichen der Stützfläche (beim Einbruch eines festen Bodens) u. dadurch zu einem Falle kommt, od. bis sie in eine nachgiebige Masse, z.B. in einen Morast, ganz eingesunken sind (was als Bersinken bezeichnet wird) od. bis, bei zunehmender Cohäsion, während des Einsinkens einzelner Glieder, z.B. der Füße, in eine nachgiebige Masse, unter gleichzeitiger Verminderung der Schwere, da blos die noch nicht eingesunkenen Körpertheile drücken, es zu einem Ruhestande kommt. Einzelne Körpertheile, welche durch Muskelthätigkeit aufrecht erhalten werden, sinken, wenn diese Thätigkeit erschlafft u. der Theil nicht eine mechanische Stütze od. Haltung bekommt; ein Todtkranker sinkt beim vergeblichen Versuche zum aufrechten Stehen, wenn er nicht gehalten wird etc. Das S. der Augenlider bei der Schläfrigkeit hat nicht sowohl in der natürlichen Schwere des oberen Augenlids, als in einem Instinct seinen Grund, welcher bei eintretendem Schlafe die Augen zu schließen nöthigt.