[245] Sohn, 1) jede Person männlichen Geschlechts im Verhältniß zu ihren Erzeugern (Vater u. Mutter). Eheliche Söhne haben an der Erbschaft des Vaters den wesentlichsten Theil u. sind nach den Gesetzen u. Herkommen, bes. die Erstgeborenen (s. Erstgeburt), vor den Töchtern hie u. da bevorzugt; 2) ein Ableger eines Weinstockes.
Brockhaus-1911: Sohn · Erstgeborener Sohn der Kirche
DamenConvLex-1834: Joseph, Sohn Jakob's
Meyers-1905: Sohn [1] · Sohn [2] · Verlorner Sohn · Allergläubigster Sohn der Kirche · Erstgeborener Sohn der Kirche · Siebenter Sohn
Pierer-1857: Sohn [2] · Verlorner Sohn · Allergetreuester Sohn der Kirche · Erstgeborner Sohn der Kirche