Sohn [1]

[245] Sohn, 1) jede Person männlichen Geschlechts im Verhältniß zu ihren Erzeugern (Vater u. Mutter). Eheliche Söhne haben an der Erbschaft des Vaters den wesentlichsten Theil u. sind nach den Gesetzen u. Herkommen, bes. die Erstgeborenen (s. Erstgeburt), vor den Töchtern hie u. da bevorzugt; 2) ein Ableger eines Weinstockes.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 245.
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