[584] Sponsĭo (lat.), 1) feierliches Angelobniß, Versprechen einer Leistung als Form eines altrömischen Verbalcontractes mit der Formel Spondesne?; 2) ein Friede, welcher von den Feldherrn ohne Wissen u. Willen des Volkes u. Senats geschlossen[584] war daher er auch gebrochen werden konnte; 3) das feierliche Versprechen sich für Jemand zu verbürgen. Das altrömische Recht unterschied 3 Arten Bürgschaften (s.d.): Sponsio; Fidepromissio u. Fidejussio. Die Bürgen, welche sich in der Form der S. verpflichteten, hießen Sponsores; 4) das Vertreten der Pathenstelle; daher die Pathen Sponsores.