Spott

[588] Spott, 1) ursprünglich das Ausspeien als Ausdruck des Hohnes; 2) jede einen Andern treffende Bemerkung, bes. wenn sie das Vergnügen über dessen Fehler od. Schaden in beißenden Worten ausdrückt u. den Zweck hat ihn lächerlich zu machen; dadurch unterschieden von Hohn, welcher den Nebenbegriff der stolzen Verachtung hat. Wenn, die Neigung zum S. vorherrschend wird, entsteht die Spottsucht, welche um so verwerflicher ist, als sie sich auch auf das Unschuldigste u. selbst das Heilige erstreckt u. meist ein verdorbenes Herz beurkundet; 3) so v.w. Schimpf u. Schande; 4) die Äußerung darüber, daß man bei einem Andern seine Macht od. den Werth, welchen er zu haben glaubt, nicht anerkenne.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 588.
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