Sprachorgane

[594] Sprachorgane (Sprachwerkzeuge), die Körpertheile, welche zur Hervorbringung articulirter Töne dienen; diese sind hauptsächlich der Mund, die Zunge (welcher man, weil sie am beweglichsten u. thätigsten beim Sprechen ist, den ersten Platz unter den S-n angewiesen u. nach welcher man bei verschiedenen Völkern die Sprache selbst, z.B. lat. lingua; griech. γλῶσσα, genannt hat), Lippen, Zähne, Gaumen u. Kehlkopf; ferner die Luftröhre, Lunge u. in manchen Fällen die Nase. Auf der verschiedenen Bildung der S. beruht die so verschiedene Hervorbringung der Töne, welche man als Aussprache bezeichnet. Daher wird es schwer fremde Sprachen so gut, rein u. richtig auszusprechen, als die Muttersprache. Wenn die S. in fehlerhaftem od. krankhaftem Zustand sind, so entstehen daraus entweder gänzliche Sprachlosigkeit (Alalie) od. unvollkommene Aussprache (Paralalie); letztere kann sich zeigen in der Schwierigkeit einzelne Wörter u. Buchstaben auszusprechen (Stottern, Stammeln, s.d.), od. in der unvollkommenen Aussprache einzelner Buchstaben, z.B. des r (s.d.) etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 594.
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