Spundpfähle

[610] Spundpfähle, Pfähle, welche bei Wasserbauten, dicht an einanderschließend, 1–2 Fuß von der ersten Pfahlreihe entfernt, in den Grund getrieben werden u. in ihrer Verbindung eine Spundwand bilden, welche dazu dienen soll, eine Unterspülung der Fundamente zu verhindern, od. ein Ausweichen des Grundes nach der Seite zu verhindern, od. die in sie von den S-n gebildete Grube eingegossene Betonmasse einzuschließen. Damit die S. wasserdicht schließen, werden sie mit Nuthen u. Federn (Spundung) versehen, welche an den schmalen Seiten des im Querschnitt rechteckigen Pfahles angebracht wird. Die Federn sind am häufigsten quadratisch od. dreieckig, bisweilen halbrund, u. greifen in gleichgeformte Nuthen. Die 4–6 Zoll starken Pfähle werden nach unten zu geschärft, erhalten aber bei kiesigem od. steinichtem Boden schmiedeiserne Schuhe, werden in gleicher Höhe mit den Rostpfählen abgeschnitten u. mit einer Schwelle (Holm) überdeckt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 610.
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