[682] Standesrechte, Vorrechte, welche mit gewissen Ständen, bes. dem der Geistlichen, gesetzmäßig verbunden sind. Das Canonische Recht führt an: das Privilegium canonis (Schutz gegen Mißhandlungen), das Priv. immunitatis (Freisein von Steuern), das Priv. servitiorum (Freisein von Kriegsdienst u. öffentlichen Ämtern), das Priv. fori (eigenes Gericht).