Sultanin

[81] Sultanin (Sultana), 1) die Gemahlin eines Sultans; bes. 2) (Khaduns, Khadinen), die sieben ersten Gemahlinnen des türkischen Kaisers. Favorit-S., diejenige, welcher er vor allen übri-[81] gen den Vorzug gibt; die Assaky-S., welche den ersten Prinzen geboren u. deshalb über alle anderen den Rang hat; die Chassäkji-S-nen, die drei folgenden, welche zuerst Kinder gebaren. Stirbt der Sohn der Favorit-S. wieder, so verliert sie diesen Rang. Eigentlich kommt der Titel S. nur den wirklich erklärten Gemahlinnen des Kaisers zu; solche gibt es aber nicht mehr, indem der Ersparung halber die feierliche Vermählung unterbleibt. Dienerinnen dieser S-nen, deren jede 160–200 hat, heißen Odalisken (s.d.). S. Valide (Walide S.) ist die Mutter des jedesmaligen türkischen Kaisers; 3) Titel aller Töchter des Sultans, selbst wenn sie an Offiziere u. vornehme Beamte vermählt sind. Die Töchter aus solcher Ehe heißen Kanünu S., d.i. Prinzessin von Geburt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 81-82.
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