[199] Täfelwerk, 1) (Boiserie), aus Holz parquetartig gefertigte Bekleidung der Wände, selten auch der Decken in Zimmern u. Sälen. Meist ist das T. durch vorstehende senkrechte Streifen od. Säulen in Felder getheilt, u. diese durch länglich viereckige Tafeln ausgefüllt, welche oft wieder rautenförmige, runde, ovale u. anders gestaltete, häufig über die Tafel vorstehende Verzierungen versehen sind. Alle Wände, od. wenigstens die gegenüberstehenden, müssen eine gleiche symmetrische Eintheilung haben. Die senkrechten Streifen gehen von der Lambris an bis an das Gesimse der Decke; in den Zwischenfeldern wird entweder nur eine Tafel od. drei angebracht, wovon die mittlere etwas größer gemacht wird. Das T. aus hartem Holz, namentlich aus Eiche, wird gewöhnlich in seiner Naturfarbe gebeizt; das T. aus weichem Holz dagegen meist mit Ölfarbe angestrichen od. lackirt; das Gesimse ist häufig sehr schön architektonisch gegliedert u. bisweilen vergoldet, die Decken meist aus Stuck gefertigt, theils weiß, theils gemalt od. vergoldet. An Decken findet sich T. bes. in Prachtzimmern u. Prunksälen, deren Wände al fresco gemalt sind; 2) so v.w. Lambris.