[299] Gesims, die aus mehreren architektonischen Gliedern zusammengesetzte Begrenzung od. Trennung größerer u. kleinerer Bautheile. Man unterscheidet das Hauptgesims (Dachgesims), krönt ein Gebäude zu oberst u. trennt das Dach von der Mauer; seine Höhe kann den 20. bis 24. Theil der Mauer betragen, seine Ausladung nicht weniger als die Höhe; das Gurtgesims befindet sich zwischen den Stockwerken, die es andeutet, es hat nur geringe Höhe u. ladet selten mehr als 1/3 derselben aus; Fußgesimse dienen einem Bautheile zur unmittelbaren Unterlage u. bestehen aus dem Sockel nebst einigen Gliederungen. Die G-e werden aus gebrannten Steinen, Werkstücken, Gyps, Mörtel u. Holz gemacht, je nach ihrer Bestimmung u. den zu verwendenden Kosten. Die Anordnung der G-e richtet sich nach ihrer Bestimmung; G-e, die zum Decken u. zum Schutz von Bautheilen dienen sollen, erhalten mehr Ausladung als Einfassungs- u. Fußgesimse; eben so kann durch die Anzahl, die feinere od. stärkere Profilirung, durch die Größe u. Abwechslung der Form der einzelnen Glieder der einem Gebäude zukommende Ausdruck u. Charakter näher bezeichnet werden. Gesimsanker ist ein eiserner Anker, welcher bei Dachgesimsen von gebrannten Steinen u. Werkstücken die Hängeplatte trägt; er hat, wie die Balkenanker, einen Splint, der bei gebrannten Steinen am besten durchgehend gemacht wird, u. ist an den Balken befestigt.