[582] Vigilant (v. lat.), wachsam, aufmerksam; davon Vigilanz, die Wachsamkeit. Vigilantibus leges (jura) sunt scriptae (scripta), den Wachenden sind die Gesetze geschrieben, d.h. um nicht aus Unwissenheit zu fehlen, muß man sich mit den Gesetzen bekannt machen, od. um sein Recht zu wahren, muß man aufmerksam sein, wer sein Recht versäumt, ist selbst Schuld.